Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Personen schützen, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen erlangt haben und diese melden möchten. In unserer Firmengruppe wollen wir einen sicheren Rahmen dafür schaffen, rechtswidriges Verhalten transparent zu machen und gleichzeitig die Personen, die Verstöße gegen geltende Gesetze und Regeln melden, vor Nachteilen, Sanktionen oder Diskriminierung schützen.

Wir haben uns dazu entschieden, für die Meldung von Verstößen eine externe Meldestelle einzurichten. Diese ist bei unserem langjährigen Geschäftspartner – der datenschutz nord GmbH – angesiedelt. Unsere Ombudsperson und Ihr Ansprechpartner ist Dominik Bleckmann – Jurist (Rechtsassessor) bei der datenschutz nord. Er wird Ihre Meldung(en) streng vertraulich behandeln und diese nach einer ersten Prüfung an unsere interne Meldestelle (Personalbereich) in anonymisierter Form weiterleiten.

Hinweise über Regelverstöße, beobachtete Missstände und Fehlverhalten betreffen u. a. folgende Themen:
• Rechts- und Bußgeldbewerte Verstöße z.B. sexuelle Belästigung
• Antidiskriminierungsgesetz
• Datenschutz / Missbrauch von Daten
• Umweltschutz
• Arbeits- und Gesundheitsschutz
• Korruption / Bestechung

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Sie können auch Hinweise zu Verstößen in anderen Bereichen abgeben. Den genauen Anwendungsbereich, der im Folgenden aufgeführt wird, entnehmen Sie § 2 GeschGehG.

Wenn Sie einen Verstoß melden, gilt:
• Sie entscheiden, ob Sie den Hinweis anonym oder unter Angabe Ihrer Identität melden wollen.
• Sie müssen keine Nachteile befürchten, weil Sie eine Meldung abgeben.
• Jeder berechtigten Meldung („an der etwas dran ist“) wird nachgegangen.
• Sie bekommen eine Eingangsbestätigung und Rückmeldung, wenn Sie dies wünschen.
• Wenn Sie eine weitere Kommunikation wünschen, können Sie insofern Ihre Kommunikationsdaten hinterlassen. Sie bekommen in diesem Fall innerhalb von drei Monaten eine Mitteilung über das weitere Vorgehen.
• Ihre Daten werden von der Meldestelle, unserem Ombudsmann, streng vertraulich behandelt.

Wenn Sie ein Fehlverhalten oder Regelverstoß melden wollen, können Sie dies durch:
• persönliche Vorsprache nach Vereinbarung eines Termins,
• durch Übersendung einer schriftlichen Meldung per Post,
• telefonisch
• elektronisch per E-Mail

Ihr Ansprechpartner:
Datenschutz nord GmbH
Herr Dominik Bleckmann
Konsul-Smidt-Str. 88
28217 Bremen
Telefon: +49 421 6966 32 349
Mail: compliance@dsn-group.de

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